a. a. Abkürzung

Die Abkürzungen a. a. oder a. A. können verschiedene Bedeutungen haben.

Sind beide Buchstaben kleingeschrieben, bedeutet die Abkürzung ad acta, das ist Latein für zu den Akten. Etwas ad acta legen heißt, dass eine Angelegenheit erledigt und abgeschlossen ist, wird heute aber nicht mehr bloß in der Amtssprache gebraucht.

Abgekürzt wird ad acta manchmal auch mit ad a. oder im Bürogebrauch mit z. d. A., zu den Akten.

Für a. A. gibt es mehrere Bedeutungen: auf Anfrage, am Anfang, alte Ausgabe, anderer Ansicht, auf Abruf. Oft kann hier aus dem Kontext entschieden werden, welche Lesart die gültige ist.