Abfindung

Abfindung Definition

Ein Arbeitgeber kann bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung an den gekündigten Arbeitnehmer zahlen. Eine Abfindung wird häufig in Sozialplänen mit dem Betriebsrat vereinbart. Auch zur Abwendung einer Klage auf Weiterbeschäftigung durch den Arbeitnehmer bieten Arbeitgeber Abfindungen an.

Die Zahlung unterliegt der Lohnsteuerberechnung und es muss Einkommenssteuer auf die Abfindung gezahlt werden. Allerdings werden Vergünstigungen bei der Steuerprogression gewährt, falls die Zahlung in einem Betrag innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt. Beiträge zu den Sozialversicherungen fallen für eine Abfindung nicht an.

Erfolgt vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund, muss eine vereinbarte Abfindung nicht gezahlt werden­.