Abkürzung Umsatzsteuer

Die übliche Abkürzung für Umsatzsteuer lautet USt und wird als feststehendes Kürzel vorwiegend ohne Punkt verwendet; die Schreibweise USt. (mit Abkürzungspunkt) gilt als nicht korrekt.

Die Abkürzung wird auch in Zusammensetzungen wie dem Umsatzsteuergesetz (UStG) verwendet.

Zur Unterscheidung einer Brutto-Umsatzsteuer ohne Abzugsmöglichkeit der Vorsteuer ist eigentlich der Begriff Mehrwertsteuer sinnvoller. Dieser wird bevorzugt MwSt. (mit Punkt) abgekürzt, gelegentlich findet sich auch das vom Duden nicht unterstützte Kürzel Mwst.

Innerhalb der EU ist eine Mindesthöhe für die Umsatzsteuer von fünfzehn Prozent für den regulären und fünf Prozent für den ermäßigten Steuersatz vorgeschrieben. In Deutschland gelten die Steuersätze neunzehn und sieben Prozent.