Absolute Mehrheit

Absolute Mehrheit Definition

Eine absolute Mehrheit ist gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Wählenden (oder Wahlberechtigten) für einen bestimmten Vorschlag stimmen.

So ist beispielsweise für die Wahl des Bundeskanzlers (in den ersten zwei Wahlgängen) eine absolute Mehrheit erforderlich – hier gilt aber insbesondere, dass diese absolute Mehrheit sich auf alle Mitglieder des Bundestages bezieht, nicht nur auf die Mehrheit derjenigen, die bei der Abstimmung anwesend sind und ihre Stimme abgeben.

Im Unterschied zur absoluten Mehrheit bedeutet eine relative Mehrheit, dass ein Wahlvorschlag mehr Stimmen im Vergleich zu den anderen erhalten hat – dies reicht im dritten Wahlgang für die Bestimmung eines Bundeskanzlers.