Ad hoc

Ad hoc Definition

Als Ad hoc Meldung beziehungsweise Ad hoc Publizität wird die Pflicht eines börsennotierten Unternehmens bezeichnet, unverzüglich Informationen zu veröffentlichen, die den Aktienkurs beeinflussen können. Die Einzelheiten sind im § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt.

Bevor die Informationen über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen, müssen sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch die Börsen, an denen die Aktie gehandelt wird, über den betreffenden Vorgang in Kenntnis gesetzt werden.

Aktienunternehmen, die der Ad hoc Publizität nicht nachkommen, müssen unter Umständen den Aktionären des Unternehmens Schadensersatz leisten.