avisieren

avisieren Bedeutung

„Avisieren“ bedeutet „ankündigen“, „bekanntgeben“ oder „benachrichtigen“. Mit einem „Avis“ wird einem Zahlungsempfänger das baldige Eintreffen einer Zahlung angekündigt. Dem Scheck- oder Wechselschuldner wird von seiner Hausbank avisiert, dass die Vorlage von Scheck bzw. Wechsel zur Einlösung erfolgt. Speditionen avisieren dem Empfänger die Zustellung und dem Absender die Abholung von Waren zu einem bestimmten Termin. Aber auch das Eintreffen eines Besuchers wird avisiert.

Synonyme für „avisieren“ sind „ansagen“, „kundgeben“, „signalisieren“ und „informieren“. „Avisieren“ wurde von dem französischen Verb „aviser“ (benachrichtigen) abgeleitet.