Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze Definition

Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Rechengröße aus der Sozialversicherung. Sie bezeichnet den Höchstbetrag, von dem für die gesetzliche Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung) Beiträge erhoben werden – Beitragsbemessungsgrundlage ist dabei das Arbeitsentgelt.

Der Betrag eines Einkommens, der über der Grenze für die Beitragsbemessung liegt, kommt für die Sozialversicherungsbeiträge nicht in Betracht. Somit gibt es eine feste Höchstgrenze für die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter.