Diskont

Diskont Definition

Der Begriff  Diskont bezieht sich auf den zwischen Verkäufern und Käufern von Forderungen und Wertpapieren  vereinbarten Zinsabschlag, wenn der Fälligkeitstermin der Forderung beziehungsweise des Wertpapieres erst in der Zukunft liegt.

Bis zur Einführung der Gemeinschaftswährung Euro wurde der Diskontsatz ebenfalls kurz als Diskont bezeichnet. Dieser gab an, zu welchem Zinssatz Geschäftsbanken Wechsel an die Bundesbank verkaufen konnten. Kreditverträge über variable Zinssätze nutzten den Diskont(satz) häufig als Grundlage für die Zinsfestlegung.

Da die EZB im Gegensatz zur Bundesbank keine Wechsel refinanziert, legt sie keinen Diskontsatz fest. Als Grundlage für die Zinsermittlung dient seitdem der Basiszinssatz. International spielt der Diskontsatz eine Rolle, wenn die jeweils zuständige Zentralbank weiterhin Wechsel rediskontiert.