e. V. Abkürzung

Die Abkürzung e. V. steht für einen eingetragenen Verein. Formal richtig ist die Schreibweise mit einer Leerstelle zwischen beiden Buchstaben, im praktischen Gebrauch findet sich auch die Variante e.V.

Der eingetragene Verein ist eine juristische Person, während nicht eingetragene Vereine als Gesellschaften bürgerlichen Rechts gelten und somit keine eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Die Angabe des Zusatzes e. V. zum Vereinsnamen ist üblich, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben. Voraussetzung für die Eintragung eines Vereines beim Amtsgericht ist, dass dieser keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt. Dennoch ist ein eingetragener Verein nicht zwingend als gemeinnützig anerkannt. Für die Eintragung eines Vereines sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich, eine einmal erfolgte Anerkennung als juristische Person bleibt jedoch bestehen, sofern der Verein mindestens drei Mitglieder hat.