Effekten

Effekten Definition

Das Wort Effekten (Pl.) entspringt dem lateinischen Wort „effectus“ (Partizip des Verbs „efficere“), was frei übersetzt „das Hervorgebrachte / Zustandegebrachte“ bezeichnet. Ursprünglich wurde damit bewegliches Hab und Gut betitelt.

Im Rechtswesen hat sich der Begriff bis heute für die persönlichen Gegenstände und Wertsachen von in staatlicher Obhut befindlichen Personen gehalten.

Im Militär werden auf Uniformen aufgebrachte Dienstgrade (z. B. Schulterstücke) und Auszeichnungen als Effekten verstanden.

Das Bankwesen fasst unter dem Begriff Wertpapiere unterschiedlichster Art zusammen, denen gemein ist, an der Börse gehandelt werden zu können.

In der Versicherungswirtschaft werden persönliche Effekten als mitversicherter Besitz des Fahrzeugführers oder anderer Insassen des Kraftfahrzeugs definiert.