Ertragssteuern

Ertragssteuern Definition

Der Begriff Ertragssteuern bezeichnet die Steuern, die auf Erträge aus Kapital, Gewerbe oder Grundbesitz erhoben werden. Mit Ertragssteuern wird das wirtschaftliche Ergebnis, also der Ertrag oder der Gewinn besteuert.

Verschiedene Steuerarten lassen sich unter dem Oberbegriff Ertragssteuern zusammenfassen. Dazu gehören Einkommenssteuer einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

Bei allen Arten von Ertragssteuern handelt es sich um Veranlagungssteuern. Eine weitere Gemeinsamkeit ist ihre Abhängigkeit von der Steuerbemessungsgrundlage, wobei das wirtschaftliche Ergebnis die Steuerbemessungsgrundlage darstellt.

Unterschiede gibt es bezüglich des Steuersubjekts. Bei Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer wird eine natürliche oder juristische Person besteuert, bei der Gewerbesteuer dagegen ein Gewerbebetrieb.