Exekutive

Exekutive Definition

Das Wort Exekutive (lateinisch für ausführen) stammt ursprünglich aus dem Französischen (pouvoir exécutif) und bedeutet dort „vollziehende Gewalt“.

Die Exekutive ist ein Element der Gewaltenteilung. Neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Judikative (Rechtssprechung) beinhaltet die Exekutive die ausführende Gewalt bzw. das ausführende Organ einer Regierung. Dazu gehören zum Beispiel Behörden, Ämter, Kommunen und Landesverwaltungen, aber auch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und Justizvollzugsanstalten.

Sämtliche Organe eines Staates, die Gesetzesvorgaben ausführen, umsetzen und auf deren Einhaltung ausgelegt sind, gehören der Exekutive an.