Finanzanlagen

Finanzanlagen Definition

Betriebliche Finanzanlagen sind in Paragraf 266 Absatz 2 a III. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Es handelt sich um einen Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens, der auf der Aktivseite der Bilanz erfasst wird.

Zu den Finanzanlagen gehören Anteile und Ausleihungen an geschäftlich verbundene Firmen sowie Betriebsbeteiligungen. Auch Ausleihungen an Firmen, an denen das Unternehmen beteiligt ist sowie sonstige Ausleihungen zählen zu den Finanzanlagen.

Besitzt eine Firma Wertpapiere in ihrem Anlagevermögen, gehören diese Wertpapiere ebenfalls zu den vorhandenen Finanzanlagen. Die Zuordnung erfolgt jedoch nicht aufgrund der Anlageart, sondern die Finanzanlagen müssen dazu bestimmt sein, langfristig dem rentablen Geschäftsbetrieb der Firma zu dienen.