Genussschein

Genussschein Definition

Bei einem Genussschein handelt es sich um ein börsengehandeltes Wertpapier ohne Stimmrechte. Er stellt eine Mischform zwischen Anleihen und Aktien dar, zählt also zu den Mezzaninen Finanzinstrumenten.

Der Erwerber erhält beispielsweise eine feste Verzinsung oder einen anteiligen Anspruch auf den Reingewinn und/oder den Liquidationserlös. Die Garantie einer Mindestausschüttung ist ebenso möglich.

Die Hauptversammlung muss bei Aktiengesellschaften mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Ausgabe von Genussscheinen zustimmen. Generell ist die Nutzung des Instruments an keine Rechtsform gebunden.

Die Ausschüttungen auf Genussscheine werden im Steuerrecht wie Zinsen behandelt, sofern keine Beteiligung am Liquidationserlös erfolgt. Dann reduzieren sie den steuerpflichtigen Gewinn des Emittenten.