Gewerbebetrieb

Gewerbebetrieb Definition

Als Gewerbebetrieb wird der Ort bezeichnet, an dem ein Gewerbetreibender sein Gewerbe ausübt. Gewerbe sind üblicherweise in Industrie und Handwerk anzutreffen und in Deutschland durch die Gewerbeordnung gesetzlich geregelt.

Für die Anerkennung als Gewerbe – und somit als Gewerbebetrieb – haben sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland folgende Voraussetzungen herauskristallisiert:

  • Es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die nach außen gerichtet ist.
  • Die Tätigkeit muss selbstständig ausgeführt werden, darf also nicht freiberuflich (Rechtsanwälte, Ärzte etc.) sein.
  • Die Tätigkeit muss planmäßig erfolgen und zumindest auf eine gewisse Dauer angelegt sein.
  • Es muss Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
  • Die Tätigkeit darf nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.