Gewerbesteuer

Gewerbesteuer Definition

Jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland betrieben wird, muss Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt, in der sich der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Unternehmens befinden.

Die Steuer wird immer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres als Vorauszahlung geleistet. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt ein Viertel des Steuerbetrages, der bei der letzten Veranlagung gezahlt werden musste.

Zur Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag ausschlaggebend. Es handelt sich um den Gewinn, der nach den Richtlinien des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsgesetzes vom Finanzamt ermittelt wird. 3,5 % des Gewinns werden mit den individuellen Gewerbesteuerhebesätzen der Gemeinden multipliziert.