ggf. Abkürzung

„ggf.“ ist die Abkürzung für „gegebenenfalls“.

Beschreibungen von Sachverhalten oder Prozessverläufen, insbesondere aber die interpersonelle Kommunikation, müssen in der Formulierung die Tatsache berücksichtigen, dass die Bedingungen für die Darstellung sich ändern oder andere Fälle als die vom Autor explizit genannten eintreten können. Um trotzdem die generelle Gültigkeit der Aussage sicherzustellen, wird das Kürzel „ggf.“ (gegebenfalls) verwendet.

Wenn also ein anderer „Fall gegeben“ ist, der die jeweilige Sachlage verändert, bleibt die Substanz der Aussage unverändert, muss jedoch entsprechend der neuen Bedingungen variiert werden. Der Vorteil dieser Formulierung ist, dass der Autor weiter allgemein bleiben kann. Ähnliche Formulierungen wie „wenn die Umstände es erfordern“ oder „eventuell“ sind meist mit einem konkreten Sachbezug versehen.