ggf.

ggf. Bedeutung

„Gegebenenfalls“ (Abkürzung: ggf.) ist ein gebräuchlicher Terminus in Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Verwendung dieser Abkürzung stellt sicher, dass die Information zu einer Sachlage nicht statisch erfolgt.

Wenn in der betreffenden Angelegenheit mehr als die im Text benannte Lösung oder Fortschreibung möglich ist, muss  diese Variabilität auch ausgedrückt werden.

Eine Aufzählung dieser Varianten mit den jeweils dafür zutreffenden Voraussetzungen würde den Informationsrahmen eines Schreibens in der Regel stark überschreiten. Die „gegebenen Fälle“ werden deshalb in dem Wort „gegebenenfalls“ zusammengefasst und mit „ggf.“ abgekürzt.

Für den Empfänger der Information ist damit klar, dass die Sachlage nicht als unumstößlich gilt und abgeändert werden kann.