Hauptversammlung

Hauptversammlung Definition

Die Hauptversammlung, abgekürzt HV, ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Zu ihr treffen sich die Aktionäre, also die Anteilseigner der Aktiengesellschaft. Der § 119 des Aktiengesetzes definiert, über welche Entscheidungen die Aktionäre abstimmen dürfen. Hierzu gehören beispielsweise die Entlastung des Vorstands oder des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Bestellung der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat. Ebenso gehören Änderungen der Satzung oder die Verwendung des Bilanzgewinns dazu. Der Vorstand der Aktiengesellschaft beruft die Hauptversammlung ein und muss die Aktionäre sowie die Aufsichtsratsmitglieder mindestens drei Wochen vor dem Termin einladen. Das individuelle Stimmrecht der Aktionäre richtet sich nach Anzahl und Art ihrer Aktien.