Hausrecht

Hausrecht Definition

Unter dem Hausrecht wird die Befugnis einer Person verstanden, über die ihm gehörigen oder sonstwie zum Gebrauch zustehenden Gebäude oder über eine Wohnung in bestimmter Weise Regelungen zu treffen, insbesondere anderen den Aufenthalt dort zu gewähren oder zu verbieten.

Das Hausrecht kann der Hausherr notfalls mit Mitteln der Notwehr – also mit Gewalt – zwangsweise durchsetzen. Paragraf 123 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch) setzt Verstöße gegen das Hausrecht unter Strafe. Mit dem Hausrecht verbunden ist die Unverletztlichkeit der Wohnung, die in Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt wird. Das Hausrecht ist ein spezieller Fall des persönlichen Rechts auf Freiheit.