Kapitalanlagegesellschaft

Kapitalanlagegesellschaft Definition

Eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltet Investmentfonds für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger.

Das Kapitalanlagesetz regelt unter anderem, dass Kapitalanlagegesellschaften nur als AG oder GmbH firmieren dürfen und ein Anfangskapital von mindestens 300.000 EUR aufweisen müssen.

Um die Anleger zu schützen, bestimmt das Gesetz die Verpflichtung zur Rücknahme ausgegebener Anteilsscheine bei offenen Fonds.

Die Kapitalanlagegesellschaft legt die von den Anlegern aufgenommenen Gelder in Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien an. Durch eine gute Diversifikation der Anlage soll das Risiko reduziert und die Rentabilität erhöht werden.

Fonds sind Sondervermögen, die auf einem Sperrkonto vom Vermögen der Anleger getrennt werden, damit sie im Konkursfall nicht in die Konkursmasse einfließen.