Kapitalschnitt

Kapitalschnitt Definition

Ein Kapitalschnitt wird bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durchgeführt.

Dem Kapitalschnitt gehen Verluste des Unternehmens voraus, die das Grundkapital vermindert oder komplett aufgezehrt haben. Durch den Kapitalschnitt wird das Grundkapital nominell gesenkt. Die Senkung kann auch mit dem Einzug von Aktien verbunden sein. Anschließend gibt das Unternehmen neue Anteile heraus, wodurch das Grundkapital effektiv wieder erhöht wird.

Einem Kapitalschnitt muss die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beziehungsweise die Gesellschafterversammlung einer GmbH zustimmen. Für bestehende Anteilseigner an einem Unternehmen bedeutet ein Kapitalschnitt einen finanziellen Verlust. Ihre Anteile verlieren an Wert oder sie werden ohne Entschädigung eingezogen.