KG (Kommanditgesellschaft)

Definition KG (Kommanditgesellschaft)

Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, deren rechtliche Grundlagen im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch geregelt sind (definiert in § 161 HGB). Die KG ist keine juristische Person. Der Zweck der Gesellschaft muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet sein.

In einer Kommanditgesellschaft gibt es mindestens einen voll haftenden Komplementär und einen Kommanditisten, der nur teilweise haftet. Der Komplementär haftet neben dem Gesellschaftsvermögen auch als Person unbeschränkt für Verbindlichkeiten der KG. Auch wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet, muss er für die bis dahin begründeten Schulden der KG voll haften. Der Kommanditist haftet dagegen als Person unmittelbar nicht für die Schulden der Kommanditgesellschaft.