Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen Definition

Als Kleinstunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht überschreitet.

Die Kleinstunternehmen bilden den größten Teil der deutschen Unternehmen. Ihre Geschäftssitze finden sich sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen.

Kleinstunternehmen zählen zu den sogenannten KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) und werden durch besondere Förderprogramme auf nationaler und europäischer Ebene gefördert, die sich vor allem mit dem Bürokratieabbau für diese Unternehmen beschäftigen.

So sind ab 2013 aufgrund der EU-Richtlinie 2012/6/EU erleichterte Bilanzvorschriften für Kleinstunternehmen in Kraft getreten.