Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer Definition

Körperschaftsteuer ist von inländischen juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts zu entrichten. Es handelt sich um eine Ertragssteuer auf ihr Einkommen. Zu ihnen zählen im Wesentlichen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Pensionsfonds- und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, nichtrechtsfähige Vereine, Stiftungen und Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Von der Steuer befreit werden bestimmte Unternehmen des Bundes sowie Unternehmen mit einem kirchlichen oder gemeinnützigen Zweck.

Die Höhe des Steuersatzes liegt aktuell bei 15 % mit einem Freibetrag von 5.000 bis 15.000 Euro. Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren berücksichtigt die bereits besteuerte Dividende beim inländischen Anteilseigner derart, dass die gezahlte Körperschaftsteuer auf seine Einkommensteuer-Schuld angerechnet wird.