Kontrakt

Kontrakt Definition

Der Begriff Kontrakt stammt vom lateinischen Ausdruck contractus ab. Etwa seit dem 15. Jahrhundert versteht man darunter einen Vertrag, eine verbindliche Abmachung, einen Pakt oder eine Übereinkunft.

Ein Kontrakt kann per Handschlag besiegelt werden. Da er jedoch hauptsächlich im Wirtschaftsleben Verwendung findet, hält man Details meist als Schriftstück fest.

Im klassischen Warenhandel ist oftmals die Rede von Lieferantenkontrakten.

An der Warenterminbörse indes ist ein Kontrakt die kleinste handelbare Einheit einer Ware.

Aber auch im Software-Bereich und in der sozialen Arbeit finden sich ‚Kontrakte‘; dabei handelt es sich um Beschreibungen von Syntax und Semantik eines Software-Systems beziehungsweise um Abmachungen zwischen Sozialarbeitern und Klienten.