Leerverkauf

Leerverkauf Definition

Bei einem Leerverkauf werden Wertpapiere verkauft, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss nur geliehen hat. Bei diesem spekulativen Termingeschäft hofft er auf ein Fallen der Kurswerte, damit er zum Erfüllungstermin die Wertpapiere günstiger erwerben kann. Aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Rückkaufpreis hofft der Verkäufer, einen Gewinn zu erzielen. Das Wertpapierhandelsgesetz in Deutschland verbietet bereits seit einigen Jahren ungedeckte Leerverkäufe bestimmter Staatsanleihen und Aktien. Damit sind besonders riskante Geschäfte gemeint, bei denen der Verkäufer die Papiere gar nicht hält. Gedeckte Leerverkäufe werden getätigt, wenn der Verkäufer die Wertpapiere zuvor geliehen hat. Der Verleiher berechnet Zinsen für die Zurverfügungstellung der Wertpapiere.