Legislative

Legislative Definition

Der Begriff Legislative stammt aus der Staatstheorie und bezeichnet die gesetzgebende Gewalt eines Staates.

Daneben gibt es noch die Organe der Exekutive (ausführende Gewalt) und der Judikative (rechtssprechende Gewalt).

Die drei Gewalten sind im Idealfall unabhängig voneinander; dies soll ihre Macht eingrenzen und Gerechtigkeit in rechtlichen Belangen sichern.

Die Hauptaufgabe der Legislative besteht darin, Gesetze zu verabschieden und Gesetzestexte inhaltlich und formell zu beraten. Darüber hinaus kontrolliert sie die Exekutive und in vielen Ländern auch die Judikative.

In einem Staat, der eine repräsentative Demokratie zur Staatsform hat und in dem Gewaltenteilung vorliegt, kommt die Aufgabe der Legislative dem Parlament zu.