Menschenrechte

Menschenrechte Definition

Der Begriff Menschenrechte bezeichnet (im Gegensatz zum Begriff der Bürgerrechte) universale subjektive Rechte, die jedem Menschen unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit zustehen.

Die Menschenrechte dienen einerseits zum Abwehr von Eingriffen des Staates in die Freiheitssphäre des Bürgers (Freiheitsgedanken) und andererseits zum Schutz durch den Staat vor Eingriffen Dritter (Schutzgedanken).

Das Konzept der Menschenrechte geht von unveräußerlichen, unteilbaren universellen Rechten aus, die jedem Menschen gleichermaßen von Geburt aus zustehen.

Menschenrechte gibt es heutzutage auf verschiedenen Ebenen. Neben den klassischen Persönlichkeits- und Freiheitsrechten existieren auch justizielle und soziale Menschenrechte.

Kodifiziert sind die Rechte sowohl in innerstaatlichen Verfassungen (Grundgesetz) als auch in transnationalen Verträgen, zum Beispiel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.