N.B. Abkürzung

Die Abkürzung N.B., auch NB geschrieben, steht für den lateinischen Ausdruck notabene.

Notabene bedeutet ‚wohlgemerkt‘ oder ‚übrigens‘.

Als weitere Synonyme werden die Begriffe ‚apropos‘ und ‚eigentlich‘ verwandt.

Die Abkürzung N.B. findet vor allem in der Schriftsprache Verwendung, im täglichen Sprachgebrauch ist es kaum zu finden.

Notabene leitet sich von den lateinischen Vokabeln ’notare‘ und ‚bene‘ ab. ‚Notare‘ bedeutet ‚kennzeichnen‘ oder ‚bezeichnen‘, während ‚bene‘ mit ‚wohl‘ übersetzt wird.

Laut Duden wird der Begriff in der deutschen Rechtschreibung in einem Wort geschrieben.

Verwendung findet ’notabene‘ in der Bildungssprache, zum Beispiel in Schreiben von Rechtsanwälten oder Behörden oder in der schriftlichen Begründung eines Gerichtsurteils.