Öffentliches Recht

Öffentliches Recht Definition

Man unterscheidet zwei große Rechtsgebiete: Zivilrecht und Öffentliches Recht. Während das Zivilrecht das Recht ist, das unter grundsätzlich gleichberechtigten (natürlichen oder juristischen) Personen besteht, zeichnet sich das Öffentliche Recht dadurch aus, das in diesem (notwendigerweise) ein Adressat der Rechtsnorm Träger hoheitlicher Gewalt ist.

Klassisches Öffentliches Recht ist Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Das Öffentliche Recht zeichnet sich im Gegensatz zum Zivilrecht durch das Prinzip der Höherordnung des Trägers hoheitlicher Gewalt aus. Auch Strafrecht gehört strukturell zum Öffentlichen Recht, es hat jedoch eine besondere Bedeutung und wird deshalb in der Regel als drittes großes Rechtsgebiet neben dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht betrachtet.