Pflegeversicherung

Definition Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um einen Vertrag, der das Kostenrisiko bei einer individuellen Pflegebedürftigkeit absichern soll.

Im Versicherungsfall – wenn sich das Risiko der Pflegebedürftigkeit realisiert – kommt der Versicherungspartner für die Kosten von Pflegeleistungen auf, auch im häuslichen Bereich.

In Deutschland wurde die Pflegeversicherung 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Sie wird seitdem als die „fünfte Säule der Sozialversicherung“ bezeichnet (neben Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung).

Träger dieser Versicherung sind die Pflegekassen. Sie sind bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist – anders als die Krankenversicherung – keine Vollversicherung, da sie nur für Höchstsätze aufkommt.