Präambel

Präambel Bedeutung

Eine „Präambel“ ist eine oft in feierlichen Worten gehaltene Einleitung zu Verfassungen, Gesetzen oder Verträgen. Als Vorspruch enthält eine Präambel häufig wichtige programmatische Aussagen. Eine Präambel entfaltet zwar meist keine unmittelbare Rechtswirkung, doch ermöglicht sie in Zweifelsfällen eine Auslegung von Bestimmungen des nachfolgenden Textes.

Synonmye für „Präambel“ sind „Vorwort“, „Vorbemerkung“ und „Einleitung“. Der Begriff „Präambel“ leitet sich aus dem lateinischen Verb „praeambulare“ (vorausgehen) ab. Einleitungen wurden im Mittelalter als „praeambulum“ bezeichnet. – Beispielsatz: „Die Präambel des Vertrags über die Europäische Union hebt die Bedeutung von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten hervor.“