Quellensteuer

Quellensteuer Definition

Quellensteuer wird an der Quelle, also von dem zu versteuernden Ertrag, abgezogen.

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Quellensteuer. So zählen zum Beispiel Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer zu den Quellensteuern. Die Lohnsteuer muss von dem Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt überwiesen werden. Kapitalertragsteuer wird auf Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte aus Kapitalvermögen berechnet. Die Stelle, die die Erträge auszahlt, ist verpflichtet, die Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Auch im Ausland wird Quellensteuer erhoben. Deutsche Kapitalanleger erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern verschiedene Formulare, mit denen sie die Erstattung der ausländischen Quellensteuer oder eine Freistellung vom Steuerabzug beantragen können.