Sondervermögen

Sondervermögen Definition

Kapitalanlagegesellschaften verwalten Sondervermögen. Sie verdanken ihren Namen der Tatsache, dass sie rechtlich von dem Vermögen der Gesellschaft separiert werden. Das Sondervermögen umfasst die Gelder der Anleger, die in einen Investmentfonds investieren. Aus der Summe dieser Anlagebeträge, also dem Sondervermögen, nimmt die Investmentgesellschaft beispielsweise Investitionen in Immobilien, Wertpapiere oder stille Beteiligungen vor. In Deutschland bestimmt das Investmentgesetz die Details der strikten Trennung des Geldes der Anleger von dem eigenen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft. Dadurch soll verhindert werden, dass im Konkursfalle Gläubiger Zugriff auf das Sondervermögen erhalten. Kommt es zum Ausfall der Investmentgesellschaft, so geht das Sondervermögen auf die Depotbank über, die es abwickelt.