Staatsgebiet

Staatsgebiet Definition

Das Staatsgebiet definiert sich neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt als das räumliche Drittel eines Staates.

Es erstreckt sich nicht nur auf das Festland und die inneren Gewässer selbst, sondern ebenso auf die Küstenregionen – hier zählt die Wassergrenze bei Ebbe als Festlandgrenze, die Dreimeilen- beziehungsweise für das Beispiel Deutschland aktuell die Zwölfmeilenzone als Küstengrenze.

Das Land unter der Oberfläche bis zum Erdmittelpunkt ist ebenfalls Staatsgebiet, allerdings müssen unter Tage eventuell andere Grenzverläufe beachtet werden.

Außerdem wird der Luftraum über dem Land zum Staatsgebiet gerechnet, allgemein gilt hier eine Höhe von 100 Kilometern. Mögliche Enklaven sind ebenfalls als Staatsgebiet definiert.