Stammaktie

Stammaktie Definition

Die Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, die Aktionäre, haben verschiedene Rechte, abhängig von der Art ihrer Aktien. Der Inhaber einer Stammaktie verfügt auf der Hauptversammlung über ein volles Stimmrecht. Im Gegensatz dazu ist mit einer Vorzugsaktie beispielsweise kein Stimmrecht verbunden. Ebenso partizipiert der Stammaktionär an der Gewinnausschüttung, sofern eine Dividendenzahlung festgelegt wird, und hat ein Bezugsrecht. Des Weiteren sieht das Aktiengesetz für die Inhaber von Stammaktien das Recht auf Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung sowie ein Recht auf Auskunftserteilung vor. Sollte es zur Liquidation des Unternehmens kommen, partizipiert der Stammaktionär auch am Liquidationserlös. Die Stammaktie ist die gängigste Form der Aktie.