Stellvertreter Abkürzung

Das deutsche Substantiv „Stellvertreter“ bezeichnet eine Person, die eine andere Person vertritt. Der Begriff kann auf verschiedene Weisen abgekürzt werden. Die gebräuchlichsten Abkürzungen sind die Kürzel „Stellv.“ und „Stv.“.

Auch die Abkürzung „StV“ wird oft verwendet. Hierbei ist besonders zu beachten, dass hinter dem Kürzel „StV“ kein Punkt gesetzt wird.

Weniger häufig wird die Abkürzung „St.“ benutzt, denn diese Abkürzung kann auch für zahlreiche andere Begriffe verwendet werden, wie zum Beispiel „Sankt“, „Standard“, „Status“ oder „Stadt“. Es kann daher bei Gebrauch der Abkürzung „St.“ leicht zu Missverständnissen kommen.