Stilles Gewerbe

Stilles Gewerbe Definition

Das sogenannte stille Gewerbe ist ein Begriff aus dem Baurecht. Allgemein ist mit einem stillen Gewerbe eine Tätigkeit gemeint, bei der kein Lärm verursacht wird – weder durch die Art des Gewerbes selbst noch durch übermäßigen Publikumsverkehr oder an- und abfahrende Lieferfahrzeuge.

Bürotätigkeiten gelten als stilles Gewerbe, aber auch Arztpraxen, Friseurbetriebe und Ateliers von Künstlern. Im Detail ist die Bezeichnung oftmals eine Auslegungssache und Streitpunkt vor Gerichten. Handelt es sich tatsächlich um ein stilles Gewerbe, kann der Vermieter dem Mieter nicht untersagen, in seiner Wohnung dem Gewerbe nachzugehen.