Unfall

Unfall Definition

Als Unfall wird ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis bezeichnet, bei dem eine Person einen Schaden erleidet. Dieses Ereignis muss zudem durch eine unfreiwillige Einwirkung von außen geschehen und sowohl zeitlich als auch örtlich bestimmbar sein. Als Unfallursachen kommen dabei höhere Gewalt, Fremdeinwirkung sowie menschliches und technisches Versagen in Betracht.

Obwohl der Begriff Unfall üblicherweise nur Schäden am Körper des Verletzten beinhaltet, werden im Straßenverkehrsrecht unter dem Sonderbegriff des Verkehrsunfalls auch Sachschäden in den Unfallbegriff mit aufgenommen.

Eine andere Definition des Unfallbegriffes findet sich im Versicherungsrecht. Hier wird auch bei aufgrund von erhöhten Kraftanstrengungen auftretenden Zerrungen oder Verrenkungen ein Unfall angenommen, sodass die Abgrenzung zwischen Unfall und Verletzung oftmals problematisch sein kann.