Urkunde

Urkunde Definition

Eine Urkunde ist ein Schriftstück, in dem ein bestimmter Sachverhalt oder Gedankengang festgeschrieben wird.

Handelt es sich dabei um einen wichtigen Vertrag oder eine Erklärung, wird die Urkunde notariell beglaubigt. Auch Standesbeamte oder Gerichtsvollzieher sind berechtigt, Urkunden auszustellen. Beim Kauf von Grundstücken ist die notarielle Beurkundung Pflicht. Die Urkunden werden in der Urkundenrolle dokumentiert.

Man unterscheidet allgemein in private und öffentliche Urkunden. Öffentliche Urkunden werden von Behörden ausgestellt. Kaufverträge oder Testamente sind zu den privaten Urkunden zu zählen. Sobald eine private Urkunde notariell beurkundet wird, handelt es sich um eine öffentliche Urkunde. Gängige Urkunden sind Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden sowie Testamente, Versicherungsscheine oder Patente.