Urlaub

Definition Urlaub

Als „Urlaub“ wird die gesetzlich garantierte Freistellungszeit eines Arbeitnehmers bezeichnet, die seine Erholung von den Anforderungen des Arbeitsprozesses gewährleisten soll.

Gleichzeitig dient der Begriff dazu, die in dieser Zeit erfolgten Aktivitäten zu charakterisieren, in der Regel Reisen.

Die Herkunft aus dem Wort „Erlaubnis“ zeigt an, dass es sich bei Urlaub generell um die Einwilligung eines Dienstherrn handelt, dass sich sein Untergebener vom vereinbarten Platz seiner Tätigkeit für eine gewisse Zeit entfernen darf.

Im modernen Arbeitsrecht gibt es den Erholungsurlaub, den Bildungsurlaub, den Mutterschaftsurlaub und den Pflegeurlaub. Eine Sonderform ist der Wahlvorbereitungsurlaub für politisch engagierte Arbeitnehmer zur Wahrnehmung ihrer Chancen auf ein Wahlmandat.