verwitwet

verwitwet Bedeutung

Als „verwitwet“ bezeichnet man jemanden, dessen Ehepartner verstorben ist (einen Witwer also bzw. eine Witwe).
„Verwitwet“ ist – neben „ledig“, „verheiratet“ und „geschieden“ – einer der vier möglichen Familienstände, wie sie oft auch beim Ausfüllen amtlicher Formulare anzugeben sind.

Wenn jemand verwitwet ist, so setzt das voraus, dass er offiziell verheiratet war. Hat man mit dem verstorbenen Partner nur in einer unehelichen Gemeinschaft zusammengelebt, dann greift die Bezeichnung „verwitwet“ nicht. Der Familienstand „verwitwet“ hebt sich automatisch auf, wenn die verwitwete Person erneut heiratet.