Volkssouveränität

Volkssouveränität Definition

Der Begriff der Volkssouveränität besagt im eigentlichen Wortsinn (lat. superanus – über allem stehend), dass das Staatsvolk Träger der Staatsgewalt ist. Die Verfassung eines Staates, in dem das Volk der Souverän ist, leitet sich letztlich vom Volkswillen ab.

Die Volkssouveränität steht im Gegensatz zum monarchischen Prinzip, nach dem der Monarch über allem – und damit letztlich auch über der Verfassung – steht.

Für die Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Volkssouveränität in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Die Volkssouveränität wird unmittelbar (in Wahlen und Abstimmungen) oder mittelbar (durch die Organe der Gesetzgebung) ausgeübt.