wehrhafte Demokratie

wehrhafte Demokratie Definition

Als „wehrhaft“ oder „streitbar“ wird eine Demokratie bezeichnet, die eine freiheitliche Ordnung konsequent verteidigt und keinen diese Ordnung bedrohenden Missbrauch der Grundrechte hinnimmt.

So können beispielsweise verfassungswidrige Parteien verboten werden und das Gesetz kann demjenigen die Grundrechte der Meinungs-, Presse- und Lehrfreiheit entziehen, der sie zum Kampf gegen die demokratische Grundordnung missbraucht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Gedanke der „wehrhaften Demokratie“ fest im Grundgesetz verankert. Verfassungsschutz und Bundeswehr sollen seine Umsetzung gewährleisten.

Über die Frage, ab welchem Punkt der Schutz des demokratischen Systems über die Freiheit des Einzelnen gestellt werden darf, wird kontrovers diskutiert.