Wertpapiere

Wertpapiere Definition

Traditionell gesehen ist ein Wertpapier eine Urkunde, die das Recht verbrieft, gegen Vorlage der Urkunde über das in der Urkunde festgelegte Vermögen oder über die angegebene Leistung zu verfügen.

Durch die Entwicklungen an den weltweiten Finanzmärkten in den letzten Jahrzehnten erkennt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auch Wertrechte als Wertpapiere an, wie zum Beispiel Schuldbuchforderungen oder andere Bucheffekten, für die keine Urkunden ausgestellt werden.

Zu den bekanntesten Wertpapieren, die der Geldanlage dienen, zählen Aktien, Fonds, Anleihen und Zertifikate. Über Inhaberpapiere kann derjenige verfügen, der das Wertpapier vorlegt, während über ein Namenspapier nur derjenige verfügen kann, der in der Urkunde namentlich genannt ist.