z.K. Abkürzung

Die Abkürzung „z. K.“ bedeutet „zur Kenntnis“ oder „zur Kenntnisnahme“. Die beiden Buchstaben werden beide mit einem Punkt versehen, das z wird klein-, das K großgeschrieben. Sie werden außerdem mit einer Leertaste getrennt, oft finden sie sich aber auch direkt beieinander, ähnlich wie bei anderen Abkürzungen dieser Art (Beispiel: „z. B.“ oder „z.B.“ für „zum Beispiel“).

Verwendet wird die Abkürzung „z. K.“ im beruflichen Schriftverkehr, ausgesprochen wird sie nur als vollständiger Begriff. Auf diese Weise werden beispielsweise Schriftstücke gekennzeichnet und weitergereicht, also mindestens einer weiteren Person zugänglich gemacht. Gelegentlich wird um einen Kommentar oder eine Bearbeitung gebeten.