Zäsur

Zäsur Definition

Die Zäsur benennt einen Einschnitt.

Bei einem Vers ist mit Zäsur ein syntaktischer oder metrischer Einschnitt gemeint, der abhängig vom Versmaß feststehend, als Mittelzäsur oder frei beweglich sein kann.

Historiker sprechen von einer Zäsur, wenn ein Epochenwechsel stattgefunden hat. So darf zum Beispiel die Wiedervereinigung Deutschlands als historische Zäsur bezeichnet werden.

In der Rechtswissenschaft ist der Begriff gebräuchlich, wenn zwischen zwei bedeutenden rechtlichen Vorgängen ein großer zeitlicher Abstand entsteht.

Im privaten Bereich gelten alle schwerwiegende Eingriffe und Veränderungen als Zäsur. Dazu gehören sowohl negative Schicksalsschläge als auch besondere positive Ereignisse, die das Leben in eine andere Richtung lenken.