zuhanden Abkürzung

Als Abkürzung ist für zuhanden zhdn. möglich, zu Händen wird vorwiegend als z. Hdn. abgekürzt. Ob mit dem entsprechenden Vermerk versehene Briefe nur vom namentlich genannten Empfänger oder auch von Kollegen geöffnet werden dürfen, richtet sich nach der im jeweiligen Unternehmen gültigen Richtlinie. Rechtlich stellt der Vermerk zuhanden beziehungsweise zu Händen lediglich  einen unverbindlichen Wunsch des Absenders dar, an welchen Mitarbeiter sein Schreiben weitergeleitet werden soll. Zuhanden ist eine heute nur noch in der Schweiz und in Österreich gebräuchliche Präposition. Sie wird überwiegend in der Amtssprache verwendet, wenn Tagungsordnungspunkte zuhanden der folgenden Sitzung vertagt werden. Ursprünglich wurde zuhanden auch als Zustellanweisung bei Briefen verwendet, diese lautet heute überwiegend zu Händen.