Zwischengewinn

Zwischengewinn Definition

Ein Zwischengewinn entsteht dann, wenn der Anteil eines Investments nicht für das komplette Geschäftsjahr eines Fonds gehalten wird. Dieser Zwischengewinn muss als Ertrag versteuert werden, auch wenn der Ertrag des Geldmarktfonds oder des Rentenfonds noch nicht an den Anleger ausgezahlt, sondern lediglich auf dem Papier erzielt wurde. Für eine exakte Kalkulation werden die Zwischengewinne daher an jedem Börsentag ermittelt und veröffentlicht. Der Käufer der Fondsanteile kann den eingezahlten Zwischengewinn bei seinen Einkünften abziehen, während der Verkäufer ihn versteuern muss (als Kapitalertrag).